Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen

Hier haben wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Ergotherapie-Praxis zusammengestellt. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wer trägt die Therapiekosten?

Kinder

Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei.

Gesetzlich Versicherte

Erwachsene ab 18 Jahren sind bei gesetzlichen Krankenkassen zur Zuzahlung verpflichtet. Es sind 10 € Rezeptgebühr und 10 % der Behandlungskosten zu entrichten. Von diesen Kosten können Sie sich ab einer bestimmten Höhe bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen.

Privatversicherte

Erhält ein Privatversicherter eine Verordnung zur Ergotherapie, so gelten die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Für die Finanzierung der Therapie erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, der Ihrer Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte. Weitere Absprachen treffen wir persönlich mit Ihnen.

Selbstzahler

Leistungen, die von Ihrer Kasse nicht übernommen werden, können Sie selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Wer kann Ergotherapie verordnen?

Allgemeinmediziner, Neurologen, Psychiater, Internisten, Kinderärzte, Orthopäden, Handchirurgen und Unfallärzte der Berufsgenossenschaften sind berechtigt, Ergotherapie zu verordnen – gegebenenfalls auch als Hausbesuch.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten und wird ein- bis fünfmal wöchentlich durchgeführt, bei entsprechender Verordnung auch als Hausbesuch. Die gesamte Behandlungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Beschwerdebild und wird vom Arzt festgelegt.

Kann ich als Patient der Berufsgenossenschaften behandelt werden?

Ja. Seit einiger Zeit gibt es Änderungen in den Verträgen der Berufsgenossenschaften, die besagen, dass Therapeuten bestimmte Voraussetzungen vorweisen müssen, um den Qualitätsstandard zu gewährleisten. Die Ergotherapie Impuls erfüllt diese Kriterien.

Kann ich Ergotherapie mit anderen Heilmitteln kombinieren?

Im Rahmen des interdisziplinären Heilprogrammes sind alle Heilmittel parallel ausführbar. Das heißt: Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie sind als interdisziplinäres Team anzusehen und können – oftmals müssen sie sogar – gleichzeitig verordnet werden, um einen schnellstmöglichen Heilerfolg zu erzielen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an – wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich.