Struktur im Alltag
Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung und selbstständigen Lebensführung.
Jeder Mensch hat das Recht auf eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mit unserer ambulanten Teilhabe unterstützen wir Menschen mit Behinderungen oder seelischen Beeinträchtigungen dabei, ihren Alltag eigenständig zu gestalten, persönliche Ziele zu erreichen und ihre individuellen Fähigkeiten zu stärken.
Die ambulante Teilhabe (Eingliederungshilfe) entspricht dem Ambulant Betreuten Wohnen (ABW – außerhalb besonderer Wohnformen). Es handelt sich um ein ambulantes Setting mit konkreten Förderzielen.
Diese Wohnformen kommen infrage für alle volljährigen Menschen mit körperlicher, geistiger, seelischer oder mehrfachen Behinderungen, die als Mieter in ihrer eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft oder Hausgemeinschaft so selbstbestimmt und so selbstständig wie möglich leben möchten, aber in verschiedenen Lebensbereichen Begleitung und Unterstützung benötigen.
Für viele Menschen mit Behinderungen ist diese Wohnform eine wirkliche Alternative zur stationären Langzeitunterbringung: Erfahrene Fachkräfte machen es möglich, dass die Betroffenen ein weitgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Das Betreuungsangebot steht sowohl Einzelpersonen als auch Paaren zur Verfügung.
Sollte sich herausstellen, dass das unterstützte Wohnen für einzelne Menschen doch nicht so gut geeignet ist, ist die Rückkehr oder ein Wechsel in eine besondere Wohnform oder andere geeignete Betreuungsformen jederzeit möglich.
Was wir konkret übernehmen, richtet sich nach Ihren persönlichen Zielen. Unsere Leistungen können unter anderem folgende Bereiche umfassen:
Unterstützung bei der Alltagsstrukturierung und selbstständigen Lebensführung.
Förderung sozialer Kontakte und gesellschaftlicher Teilhabe.
Begleitung bei Behördenangelegenheiten und wichtigen Terminen.
Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher Perspektiven und Lebensziele.
Hilfe beim Aufbau und Erhalt von Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld.
Förderung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und sozialer Integration.
Das Leben im eigenen Wohnraum kann durch unterschiedliche Assistenzleistungen unterstützt werden. Sie sind Teil der Leistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Grundlage hierfür sind die Regelungen nach den §§ 99 ff. SGB IX.
Wir klären gemeinsam, ob die ambulante Teilhabe zu Ihrer Situation passt, und besprechen die nächsten Schritte.
Anträge für diese Leistungen werden an das Sozialamt des Landkreises Mansfeld-Südharz in Sangerhausen gestellt.
Im Gesamtplanverfahren nach § 121 SGB IX stellt ein individuelles Fallmanagement des Landkreises Ihren persönlichen Bedarf fest.
Auf der Grundlage des Gesamtplans werden die Leistungen bewilligt – danach beginnt die Begleitung.
Vor der Bewilligung der Leistung wird durch die Eingliederungshilfe der individuelle Bedarf festgestellt. Dies geschieht im Rahmen eines „Gesamtplanverfahrens“ nach § 121 SGB IX. Die Aufstellung dieses Gesamtplans erfolgt durch ein individuelles Fallmanagement des Landkreises. Dabei können neben dem Menschen mit Behinderungen zum Beispiel der behandelnde Arzt oder Vertrauenspersonen beteiligt sein. Auf der Grundlage des Gesamtplans werden anschließend die Leistungen bewilligt.
Ein Anspruch kann bestehen, wenn eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung vorliegt (oder droht), die die Teilhabe wesentlich einschränkt und ein Bedarf besteht, der nicht durch das persönliche Umfeld gedeckt werden kann.
Die Kosten übernimmt grundsätzlich die Trägerin der Eingliederungshilfe, sofern das eigene Einkommen oder Vermögen des Menschen mit Behinderungen nicht ausreicht. Unterhaltspflichtige – zum Beispiel Eltern – werden nicht zur Kostenbeteiligung herangezogen.
Anders als beim Wohnen in besonderen Wohnformen, erhalten Mieterinnen und Mieter einen regulären Mietvertrag für den Wohnraum oder mieten selbstständig eine Wohnung an. Für die benötigten Assistenzleistungen wird ein gesonderter Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen für den Lebensunterhalt oder die Mietkosten nicht ausreicht, können Leistungen der Sozialhilfe beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.
Bereits heute können wir unsere Leistungen über das Persönliche Budget gemäß § 29 SGB IX anbieten. Voraussetzung hierfür ist, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe besteht und der zuständige Leistungsträger die Leistung im Rahmen eines Persönlichen Budgets bewilligt.
Das Persönliche Budget ersetzt dabei keine zusätzliche Leistung, sondern stellt eine andere Form der Leistungsgewährung dar. Anstelle einer Sachleistung erhalten Leistungsberechtigte einen Geldbetrag, mit dem sie die benötigte Unterstützung selbst organisieren und den passenden Leistungserbringer frei auswählen können.
Derzeit befinden wir uns in den Vertragsverhandlungen mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LAS) zur Zulassung als Leistungserbringer der ambulanten Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Bereits jetzt besteht jedoch die Möglichkeit, unsere Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX in Anspruch zu nehmen. Das Persönliche Budget ermöglicht es leistungsberechtigten Menschen, notwendige Teilhabeleistungen selbst einzukaufen und den Leistungserbringer frei zu wählen.
Wir begleiten Sie gerne von Anfang an – von der ersten Beratung über die Bedarfsermittlung bis hin zur Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger.
Bereits jetzt können wir Voranmeldungen annehmen.
Ein Anruf genügt. Wir nehmen uns Zeit, klären Ihre Fragen und sagen Ihnen, welche Schritte als Nächstes anstehen.