Ratgeber für Angehörige

Pflegegeld beantragen und Budgets richtig nutzen: Schritt für Schritt

  • 6 Min. Lesezeit
  • Stand: Oktober 2026
  • Sangerhausen und Umkreis

Wenn ein Elternteil oder der Partner plötzlich Hilfe braucht, stehen viele Familien vor einem Berg aus Formularen. Welche Leistungen gibt es, wo stellt man den Antrag, und was passiert danach? Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Pflegegeld beantragen, welche weiteren Budgets Ihnen zustehen und wie Sie diese sinnvoll für die Entlastung im Alltag einsetzen. Alle Beträge entsprechen dem Stand Oktober 2026.

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Die Pflegeversicherung kennt mehrere Leistungen für die Pflege zu Hause. Für pflegende Angehörige sind vor allem diese wichtig:

  • Pflegegeld ab Pflegegrad 2, monatlich und frei verfügbar: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
  • Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1: 131 Euro im Monat, zweckgebunden für anerkannte Entlastungs- und Betreuungsangebote.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2: 3.539 Euro im Jahr.
  • Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 für einen Pflegedienst. Ein Teil davon lässt sich für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen.

Pflegegeld beantragen in fünf Schritten

Schritt 1: Den Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ihre Pflegekasse ist an die Krankenkasse angeschlossen, bei der Ihr Angehöriger versichert ist. Für den Antrag genügt zunächst ein Anruf oder ein kurzes formloses Schreiben. Die Kasse schickt Ihnen anschließend das Antragsformular zu. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Wenn Sie den Antrag für einen Angehörigen stellen, braucht die Kasse in der Regel eine Vollmacht.

Schritt 2: Ein Pflegetagebuch führen

Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei Ihr Angehöriger Hilfe braucht und wie lange das dauert: beim Waschen, Anziehen, Essen, bei Arztterminen, nachts oder bei Unruhe. Diese Aufzeichnungen helfen Ihnen beim Begutachtungstermin, nichts zu vergessen. Gerade Hilfen, die nebenbei passieren, werden sonst leicht übersehen.

Schritt 3: Die Begutachtung zu Hause

Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten die Firma Medicproof. Eine Gutachterin oder ein Gutachter besucht Ihren Angehörigen zu Hause und schaut sich sechs Lebensbereiche an: Mobilität, Denken und Verständigung, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, den Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte. Seien Sie bei dem Termin dabei. Viele Menschen zeigen sich vor Fremden selbstständiger, als sie im Alltag sind.

Schritt 4: Den Bescheid prüfen

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Prüfen Sie den Bescheid und das Gutachten genau. Wenn Sie den Pflegegrad für zu niedrig halten, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben reicht, die Begründung können Sie nachreichen.

Schritt 5: Pflegegeld erhalten und Beratungsbesuche einplanen

Das Pflegegeld wird monatlich an die pflegebedürftige Person überwiesen. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Fehlt dieser Nachweis, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Die Besuche sind auch eine gute Gelegenheit, offene Fragen zur Pflege zu klären.

Entlastungsbetrag: 131 Euro, die oft ungenutzt bleiben

Viele Familien wissen nicht, dass ihnen neben dem Pflegegeld jeden Monat der Entlastungsbetrag zusteht. Er muss nicht gesondert beantragt werden. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, können Sie ihn für anerkannte Angebote einsetzen, zum Beispiel für Alltagsbegleitung, Gruppenangebote oder Betreuung zu Hause.

Gedacht ist der Betrag dabei nicht nur für die pflegebedürftige Person, sondern auch für Sie als Angehörigen. Haben Sie einen eigenen Arzttermin oder brauchen einfach einen Nachmittag für sich, kommt in dieser Zeit jemand aus unserem Team zu Ihrem Angehörigen nach Hause. Die Kosten trägt der Entlastungsbetrag.

Nicht verbrauchte Beträge sammeln sich an und werden ins nächste Jahr übertragen. Was bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht genutzt ist, verfällt. Prüfen Sie deshalb im Frühjahr, ob noch Guthaben aus dem Vorjahr offen ist. Ihre Pflegekasse gibt darüber Auskunft. Als zugelassener Anbieter in Sangerhausen rechnen wir den Entlastungsbetrag auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ab Pflegegrad 2: Budgets sinnvoll kombinieren

Ab Pflegegrad 2 lassen sich mehrere Leistungen miteinander verbinden. So entsteht ein deutlich größeres Budget für Entlastung, als es der Entlastungsbetrag allein hergibt.

Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit Juli 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung. Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt, etwa wegen eines Termins, einer Erkrankung oder eines Urlaubs. Sie lässt sich auch stundenweise nutzen. Bleibt die Vertretung unter acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. So können Sie zum Beispiel regelmäßig einen Nachmittag in der Woche abgeben, ohne dass Ihnen Pflegegeld verloren geht.

Der Umwandlungsanspruch

Wer die Pflegesachleistung nicht oder nicht vollständig für einen Pflegedienst braucht, kann bis zu 40 Prozent davon für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das Pflegegeld verringert sich dann anteilig. Ob sich das für Sie lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich dazu vorher beraten.

Das Pflegegeld als freies Budget

Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Viele Familien geben es an die pflegenden Angehörigen weiter. Es kann aber auch genutzt werden, um zusätzliche Stunden Betreuung oder Begleitung privat zu bezahlen, wenn die zweckgebundenen Budgets aufgebraucht sind.

Wofür die Budgets gedacht sind

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sollen Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und Angehörige entlasten. Eine reine Haushaltshilfe, die nur putzt, fällt nicht automatisch darunter. Abrechnen lassen sich anerkannte Angebote, bei denen die Betreuung und der Mensch im Mittelpunkt stehen. Hauswirtschaftliche Hilfe kann Teil davon sein, wenn sie zu einem solchen Angebot gehört. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Pflegekasse oder bei uns nach.

Was ändert sich 2027?

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeleistungen beschlossen. Er sieht vor, Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ab 2027 neu zu ordnen. Noch ist das kein geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf und können Einzelheiten ändern. Bis dahin gelten die Beträge in diesem Artikel. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald die Reform beschlossen ist, und beraten Sie gern dazu, was sich für Ihre Familie ändert.

Hinweis: Als Alltagsbegleitung haben wir keinen therapeutischen oder pädagogischen Förderauftrag. Unser persönlicher Anspruch und Konzept ist es jedoch, Menschen im Betreuungsalltag stets aktivierend und wertschätzend zu fördern.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wo kann ich Pflegegeld beantragen?

Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie gehört zur jeweiligen Krankenkasse. Ein Anruf genügt, um den Antrag in Gang zu setzen.

Wie lange dauert es, bis das Pflegegeld gezahlt wird?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Das Pflegegeld wird dann ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, auch rückwirkend für die Zeit der Bearbeitung.

Gibt es Pflegegeld schon bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu, den Sie zum Beispiel für Alltagsbegleitung nutzen können.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Fordern Sie das Gutachten an und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch.

Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?

Nein. Er steht allen Menschen mit Pflegegrad automatisch zu. Sie nutzen ihn, indem Sie ein anerkanntes Angebot in Anspruch nehmen, das mit der Pflegekasse abrechnet.

Wir prüfen Ihren Anspruch

Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen oder wie Sie die Budgets am besten verbinden? Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen, kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns an unter 03464 2991541 oder nutzen Sie unser Beratungsformular. Mehr zur Kombination der Budgets finden Sie auch auf unserer Seite Finanzierung.